
Wirklich eingeschlagen war der Dienst nie. Über iWork.com sollte ein einfacher Austausch (und in begrenztem Rahmen auch gemeinsames Bearbeiten) von iWork-Dateien möglich sein. Hierzu wurde der Dienst unter anderem auch in die Menüs der iWork-Apps eingebungen. Zwischendurch hatte Apple zwar kleine Änderungen vorgenommen, ein wirkliches gemeinsames Bearbeiten der Dokumente ist jedoch bis heute nicht möglich geworden. Auf der Macworld 2009 gestartet, ist der Dienst bis heute nicht aus der Beta-Phase heraus gekommen und steht nun kurz vor dem Aus. Wie Apple aktuell in einer Mail an iWork.com-Nutzer mitteilt, wird der Dienst am 31. Juli dieses Jahres eingestellt. iWork.com-User werden nun aufegfordert, ihre bislang in dem Dienst gespeicherten Dokumente herunter zu laden. Stattdessen solle man künftig auf iCloud ausweichen, auch wenn hier bislang ebenfalls keine Zusammenarbeitsfunktion vorhanden ist. Im Anschluss die E-Mail im Wortlaut.
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DAS Highlight schlechthin in der vergangenen Woche war sicherlich die Präsentation des neuen iPad. Ohne es bislang in der Hand gehabt zu haben, muss das neue Retina-Display, unterlegt mit einem Quad-Core Grafikprozessor, der absolute Hammer sein - ein Quantensprung in der Displaytechnologie bei mobilen Geräten. Und dies wird sich auch in den kommenden Wochen auf den AppStore auswirken. Apple hatte ja bereits verschiedene Entwickler bei dem Event auf der Bühne, die gezeigt haben, was mit dem neuen Display möglich sein wird. In den kommenden Wochen werden uns daher diverse Updates anstehen, die die bereits erhältlichen Apps an das hochauflösende Display anpassen. Hinzu kommen sicherlich auch noch einige Neuzugänge, die direkt von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Apple selbst hat den Anfang schon gemacht und seine sämtlichen Apps entsprechend aktualisiert. Und auch der Neuzugang iPhoto (siehe unten) weiß von Anfang an zu überzeugen. Man darf also gespannt sein, was der AppStore in den kommenden Wochen so alles hervor bringt. Nun aber viel Spaß mit den [iOS] AppStore Perlen dieser Woche.
"[iOS] AppStore Perlen 10/12" vollständig lesen
Man kennt das Spiel. Kauft man sich eine DVD oder Blu-ray und möchte diese auch unterwegs dabei haben oder über das Apple TV schauen, musste man die Filme zunächst (mehr oder weniger) umständlich rippen. Inzwischen stellen aber viele Studios beim Filmkauf auch eine sogenannte "Digital Copy" zur Verfügung. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Code, den man dann bei iTunes kostenlos gegen den entsprechenden Film im iTunes Store einlösen kann. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Apple TV Software 5.0 werden die auf diese Weise aus iTunes geladenen Filme nun auf dem Apple TV wie "echte" Einkäufe behandelt. Bedeutet, sie stehen auch künftig über das am Mittwoch (zunächst nur in den USA) um Filme erweiterte "iTunes in der Cloud" zur Verfügung und können fortan kostenlos auf jedes entsprechend konfigurierte Gerät gestreamt oder herunter geladen werden. Und das natürlich auch, wenn unterstützt, in der neuen 1080p Qualität. Offenbar funktioniert dies jedoch noch nicht bei allen Filmen, was sich wohl auf Lizenzprobleme, vor allem mit Fox und Universal, zurück führen lässt. (via electronista)
Grundsätzlich ist dieser Schritt ebenso zu begüßen, wie zu erwarten gewesen. Von einer iTunes Match ähnlichen Funktion zu sprechen, halte ich hierbei für übertrieben. Schließlich wurden die "Digital Copies" ja mehr oder weniger tatsächlich aus dem iTunes Store geladen, was Grundvoraussetzung für die Nutzung von "iTunes in der Cloud" ist.

Ein neuer
Markenantrag von Apple in Hongkong sorgt aktuell für Furore. Dabe will sich Apple den Markennamen "MacBook Pro" international schützen lassen. Dies ist zunächst nicht weiter spektakulär und ein entsprechender Schutz auch schon vorhanden. Neu ist allerdings, dass sich Apple den Namen nicht nur für die bisherige Notebook-Variante schützen lassen will, sondern auch noch für weitere Produktkategorien, wie Touchscreens, Tablet Computer und Electronic Notepads. Grundsätzlich macht dies vor allem vor dem Hintergrund Sinn, da Intel im nächsten Jahr seine neue Ultrabook-Plattform "Shark Bay" vorstellen will, welche die neue Prozessor-Architektur "Haswell" beinhalten wird. Damit werden dann auch kombinierte Systeme aus Notebook und Multitouch-Tablet möglich. Diverse Hersteller haben bereits entsprechender Geräte auf der Agenda. Ob dies auch auf Apple zutrifft, wage ich jedoch stark zu bezweifeln. Zwar geht der Trend eindeutig in Richtung Touch-Bedienung, dennoch halte ich eine Trennung von iPad und MacBook Pro weiterhin für sinnvoll. Darüber hinaus reicht Apple ständig Patent- und Markenanträge ein, um sich ganz einfach gegen die Konkurrenz abzusichern. Nur ein Bruchteil davon landet aber hinterher auch tatsächlich in den Händen der Kunden.
Die Woche endet gut für alle Schnäppchenjäger. Denn nur heute und morgen bietet die Kaufhauskette Müller die beliebten iTunes-Geschenkkarten zum Sonderpreis an. Beim Kauf einer iTunes-Karte mit einem Guthaben von € 25,- bekommt man diese Woche dort einen Nachlass von 20% auf den normalen Verkaufspreis. Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl von Karten pro Kunde gibt es offenbar bei beiden Angeboten nicht. Aber Achtung, die Aktion mit den iTunes-Karten läuft nur noch bis Samstag, den 10. März 2012, bzw. so lange der Vorrat reicht. Man sollte also im Zweifel schnell sein, um noch rechtzeitig zuschlagen zu können. Schließlich haben die Karten ja kein Verfallsdatum und später gibt es ja auch noch meine AppStore Perlen. Der Wert der Karte kann sowohl für Musik, als auch für Fernsehserien, Filme, iBooks und Einkäufe im Mac- und iOS-AppStore genutzt werden. (danke an alle Tippgeber!)
Meine Leser aus der Schweiz freuen sich indes über einen Nachlass bei Interdiscount. Hier bezahlt man bis zum 21. März die Karte mit 50,- Franken lediglich 40,- Franken. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage dieses Coupons. Bei Dataquest erhält man bis zum 31. März die Karte mit 100,- Franken Wertguthaben für nur 80,- Franken. (via iFun).
Achtung: Leider kann ich die Hinweise auf die günstigen iTunes-Karten nicht in jedem einzelnen Fall überprüfen. Checkt daher bitte vorher noch einmal ab, ob die jeweilige Filliale den Rabatt auch tatsächlich gewährt!