Verstoß gegen Netzneutralität? Weiter Gegenwind für StreamOn-Angebot der Telekom
Bereits seit der Vorstellung des StreamOn-Angebots der Telekom gibt es Kritik hieran, die vor allem in Richtung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Netzneutralität geht. Diese besagt, dass sämtliche Datenpakte im Internet gleich behandelt werden sollen und zwar unabhängig von ihrer Art, ihres Inhalts oder ihrer Herkunft. Die Telekom allerdings unterscheidet im Rahmen des Angebots sehrwohl zwischen dem Inhalt verschiedener Pakete und zwar dahingegend, dass bestimmte Datenpakete gegen das in bestimmten Mobilfunkverträgen enthaltene Inklusivvolumen rechnet, andere, bestimmter Partnerdienste jedoch nicht.
Nun gibt es erneut ein Urteil zu diesem Streit. So berichtet unter anderem Focus Online, dass sich das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren der Haltung der Bundesnetzagentur angeschlossen habe, wonach StreamOn gegen die Netzneutralität verstoße. Eine direkte Auswirkung ergibt sich hierdurch allerdings nicht, da derzeit noch eine weiterführende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts anhängig ist.
Erst kürzlich hatte die Telekom sein StreamOn-Angebot weiter ausgebaut und bietet nun mit StreamOn Social&Chat eine neue Option des Angebots an, bei dem künftig auch die Nutzung von beliebten Messenger-Apps wie Facebook, Snapchat, Instagram, Twitter, YouTube, Tinder, Facebook Messenger, WhatsApp oder Telegram nicht mehr gegen das monatliche Inklusivvolumen gerechnet wird.