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Dänisches Gericht: Apple muss bei iPhone-Austausch neues Gerät liefern

Ein Gericht im dänischen Glostrup hat ein spannendes Urteil gefällt, welches durchaus weitreichende Folgen für Apple haben dürfte, sollte es in dieser Form bestätigt werden. Dort hatte ein Mann gegen das Unternehmen aus Cupertino geklagt, da es reklamierte oder auszutauschende iPhones nicht gegen ein neues, sondern gegen ein generalüberholtes Gerät austauscht. Grundsätzlich ist gegen diese Geräte nichts einzuwenden, da die generalüberholten Geräte in der Tat neuwertig sind und unter anderem mit einem neuen Akku ausgestattet werden. Aus technischer Sicht kann man mit dieser Praxis also durchaus leben. Allerdings hatte der dänische Kläger den geringeren Wiederverkaufswert eines generalüberholten iPhone ins Feld geführt und nach Konsultierung eines Sachverständigen vom Gericht Recht bekommen.

Im vorliegenden Fall bezieht sich das Gericht allerdings speziell auf den Fall des klagenden Kunden, der aufgrund seiner Reklamation Anspruch auf ein Neugerät gehabt hätte. Dieser Anspruch dürfte aber nicht unbedingt in jedem Fall Bestand haben. Apple wird daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen die Entscheidung des dänischen Gerichts Einspruch einlegen. Sollte dieser jedoch abgewiesen werden, dürften entsprechende Folgeurteile zu erwarten sein.