Teilerfolg für Apple im Rechtsstreit gegen Motorola
Lange konnte ich mich erfolgreich dagegen wehren, über diverse Patent- und Rechtsstreitigkeiten zu berichten, an denen Apple beteiligt ist. Inzwischen sind diese ja in den Industrien in denen sich Apple bewegt an der Tagesordnung. Da Deutschland aber immer mehr zum Zentrum dieser Debatten steht, bleibe auch ich von derlei Berichten nicht länger verschont. Angefangen hatte alles im vergangenen Dezember, als das Landgericht Mannheim einer Klage von Motorola gegen Apple wegen Patentrechtsverstößen gegen
von Motorola patentierte Kommunikationstechnologien sattgegeben hatte. Dieses wurde dann auch tatsächlich Anfang Februar durchgesetzt, was einen kurzzeitigen Verkaufsstop der entsprechenden Geräte über den Apple Online Store in Deutschland zur Folge hatte. Da Apple umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, waren die betroffenen Geräte jedoch kurze Zeit später bereits wieder verfügbar. Nun hat die Geschichte eine weitere Wendung genommen. Das zuständige Berufungsgericht in Karlsruhe hat heute nämlich entschieden, dass bis zur Entscheidung über die Berufung, die sich über ein jahr hinziehen könnte, kein Verkaufsstop mehr gegen Apples Geräte verhängt werden darf. Darüber hinaus wertet Florian Müller von FOSS Patents die heutige Entscheidung als Fingerzeig darauf, dass Apples Einspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird. In jedem Fall dürfte auf absehbare kein Verkaufsstop von iOS-Geräten mit 3G-Technologie in Deutschland mehr drohen.
Nichts Neues gibt es hingegen von dem ebenfalls laufenden Verfahren gegen Push-E-Mail über iCloud in Deutschland. Hier hatte ebenfalls Motorola erreicht, dass Apple den Dienst aktuell hierzulande nicht mehr bereitstellt. Auch gegen dieses Urteil hatte Apple Berufung angekündigt. Bislang bleibt die Push-Zustellung von E-Mails aus der iCloud in Deutschland jedoch stumm. Fortsetzung folgt...
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