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Apple CEO Tim Cook trainiert intensiv für seine anstehende Aussage im AppStore-Prozess

Bekanntermaßen stehen sich derzeit Apple und Epic Games wegen der andauernden Streitigkeiten um Gerechtigkeit im AppStore vor Gericht gegenüber. Bereits im Vorfeld wurde angeordnet, dass auch Apple CEO Tim Cook in dem Prozess wird aussagen müssen. Dies soll nun im Laufe der aktuellen oder zu beginn der kommenden Woche gemeinsam mit Apple Fellow Phil Schiller und Apples Software-Chef Craig Federighi der Fall sein. Und wie das Wall Street Journal berichtet, ist man sich bei Apple der Tragweite des Auftritts seines CEOs sehr wohl bewusst. So soll Cook bereits mehrere Stunden in die Vorbereitung seines Auftritts investiert haben. Dem Bericht zufolge wird sich Cook sehr detailliert zu dem Fall äußern. Ein Umstand, der auch der Tatsache Rechnung trägt, dass der Ausgang der Verhandlung einen großen Einfluss auf den AppStore und damit auch Apple insgesamt haben wird. Für das Training soll Cook extra verschiedene Ankläger aus der Vergangenheit engagiert haben, die ihn grillen und seine Aussagen auf die Probe stellen.

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Kommentare

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Enu am :

Ankl\344ger aus der Vergangenheit\u2026wie soll das denn gehen?

Anonym am :

In dem man sie bezahlt \ud83d\ude09

MYTHOSmovado am :

Kleiner \334bersetzungsfehler, es sollte hei\337en \u201eehemalige Staatsanw\344lte\u201c, die engagiert wurden\u2026

Andrer am :

Dieses auf show-Effekte basierende amerikanische Rechtssystem, wobei der gewinnt, der sich due teuerste Show leisten kann, interessant

SOE am :

Wo ist der Unterschied zu Deutschland? Hier habe ich mit Geld auch Chance auf einen besseren Anwalt oder einen längeren Prozess.

In vielerlei Hinsicht ist das amerikanische System sogar rechtsstaatlicher. Deren Behörden dürfen bspw keine illegal erlangten Beweise verwerten.

WGS am :

Was hat das mit Recht zu tun? Ein Beweis, der die Schuld dokumentiert, bleibt ein solcher, unabh\344ngig davon, wie er erlangt wurde. Man kann dann in einem weiteren Verfahren denjenigen abstrafen, der diesen Beweis auf illegale Weise beschafft hat, aber der Angeklagte sollte trotzdem aufgrund des Beweises abgeurteilt werden.

Das amerikanische System gleicht dem alten r\366mischen System. Der Verurteilte der die meisten \u201eclamatores\u201c = Schreier um sich versammelt hatte, wurde das Recht zuerkannt (nachzulesen in \u201eDe rei publica\u201c von Cicero). Ist also nix Neues. Die clamatores / Schreier wurden in unserer Zeit nur durch Rechtsanw\344lte und sonstige Juristen ersetzt.

Mit Recht und Recht sprechen, sowie Recht erhalten, hatte das noch nie etwas zu tun.

SOE am :

Die Polizei hat nichts, außer einem Verdacht. Es gibt keine Indizien. Aber wer verdächtigt ist, ist auch schuld! Also prügeln wir das Passwort für den PC aus dir raus.
Gut, der eigentliche Verdacht bestätigt sich nicht - aber dafür Urheberrechtsverletzungen, wegen denen wir dich verurteilen können.
Gebe die Frage zurück, was hat das mit Recht zu tun? Das ist vom BVerfG gedeckte Willkür.

Für den Vergleich mit Rom hätte ich gerne 1) ein Beispiel und 2) den Nachweis, dass es in der BRD anders ist.

David am :

Also Leute ich wei\337 nicht wo ihr eure Informationen her habt, aber wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss wegen z.B. Drogen bei dir hat, diese nicht findet, aber daf\374r z.B. eine Waffe, dann darfst du wegen der Waffe in Deutschland nicht angeklagt werden. Laut Anwalt war die gefundene Waffe nicht Bestandteil des Durchsuchungsbeschlusses und es wurde schon vor Prozessbeginn abgeschmettert und kam gar nicht erst vor Gericht. Aber sie haben es eben mal versucht ;)

Habe ich leider/zum Gl\374ck, wie man es nimmt, selbst so erlebt.

Kommentator am :

Das halte ich mal f\374r ein vages Ger\374cht.
Wenn die Beamten im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses eine Leiche finden, werden sie garantiert nicht dar\374ber hinwegsehen und abziehen.
Ebenso beim Fund einer Waffe - es ist immer eine Frage der Dringlichkeit/Verh\344ltnism\344\337igkeit und allem voran - ob \u201eGefahr im Verzug\u201c besteht.
Das deutsche Rechtssystem mag nicht das \u201egerechteste\u201c sein, wobei auch das immer im Auge des Betrachters oder besser des Beschuldigten liegt.
Letztenendes bleibt nur zu sagen, dass \u201ein dubio pro reo\u201c nicht die allerschlechteste Herangehensweise ist.

Andrer am :

Oha - Stammtisch juristen :-)
In deutschland ist der zul\344ssige einsatz von Beweismitteln sehr genau reguliert
Herauspr\374geln geht nie, und vieles andere auch nicht
Daher war auch die Auswertung der illegal beschafften Daten der \u201eSteuer-CD\u201c sehr, sehr grenzwertig
Man darf nie vergessen, gleiches Recht f\374r alle

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