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EU wirft Apple marktverzerrende Praktiken im AppStore vor

Apples AppStore-Modell steht derzeit schwer unter Beschuss. Sowohl in den USA, als auch in verschiedenen anderen Ländern sind es vor allem die großen Entwickler, die gegen die im AppStore für alle geltenden Regeln wettern und sogar teilweise vor Gericht ziehen. So geschehen auch bereits vor zwei Jahren, als der Apple Music Konkurrent Spotify eine Beschwerde bei der Europäischen Union einreichte. Man wirft Apple vor allem vor, die AppStore-Regeln zu missbrauchen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen und somit quasi ein Monopol zu bilden.

In dem heute verkündeten Urteil stimmt die EU diesem Vorwurf zu. So kommt man zu dem Schluss, dass sich Apple auf den eigenen Geräten in eine marktbeherrschende Position gebracht habe. So könne Apple seinen Streaming-Dienst Apple Music innerhalb des eigenen Ökosystems ohne jegliche Beschränkungen anbieten, während dies für andere Anbieter, wie beispielsweise Spotify nicht der Fall sei. Stattdessen müssten diese sogar noch Abgaben an Apple zahlen.

Vor allem stören sich die Ermittler der EU-Kommission an zwei Aspekten. Erstens ist dies der Zwang zur Nutzung von Apples In-App Purchase System, wodurch bei den großen Anbietern, die nicht unter das "AppStore Small Business Program" fallen, 30% der Umsätze an Apple abtreten müssen. Dieser "Aufpreis" wird von den Anbietern meist an den Kunden weitergereicht. Und zweitens ist es das Verbot, dass die Entwickler in ihren Apps auch nicht auf die Möglichkeit hinweisen dürfen, dass sie die Abonnements auch über die jeweilige Webseite des Anbieters abschließen können, wodurch sie sich die Zusatzkostensparen könnten.

Apple hat nun verschiedene Möglichkeiten. Selbstverständlich kann man gegen die heutige Entscheidung auch noch Berufung einlegen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, bliebe allerdings nichts anderes übrig, als die Gebühren für Transaktionen im App Store zu reduzieren oder wieder alternative Bezahlmöglichkeiten zuzulassen, wie dies im Übrigen früher auch schon einmal der Fall war.

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Kommentare

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Carsten am :

Also die EU hat echt einen Sockenschuss! Dann soll Apple halt von den Entwicklern pauschal eine Betrag f\374r jede geladene Version fordern. Oder halt gleich bei der Bereitstellung im AppStore. Wie auch immer das gel\366st wird, der Endkunde wird das bezahlen m\374ssen. Irgendwie muss die vorgehaltene Infrastruktur ja auch finanziert werden. Nur mal so am Rande, Amazon verlangt von jedem Verk\344ufer auf Amazon Marketplace auch bis zu 20% Geb\374hren und selbst in unserem Einzelhandel, also bei EDEkA, Aldi usw. werden Sonderkondition vom Lieferanten fur den Regalplatzierung verlangt und bei jedem Umbau wir wieder Geld gefordert. Also, wenn du EU da was machen will, kann sie sich auch mal um diese Spielwiese k\374mmern.

Titanpfennig am :

Bei Apple muss nicht die \u201evorgehaltene Infrastruktur\u201c finanziert werden, sondern der Milliardengewinn f\374r die Eigent\374mer. Dito Amazon. Es geht nicht um faire Gesch\344ftspraktiken, sondern um maximale Gewinne aus einer m\366glichst marktbeherrschenden Stellung, die man aus systematischer Kundenbindung und systematischem Schlechtbehandeln der Konkurrenz erzielt und festigt.

Thors.Tears am :

Es geht \374berall nur um die Gewinnmaximierung.
Das m\374sste die EU dann ALLEN vorwerfen.

Titanpfennig am :

Bitte lesen: Hier ging es nicht um die EU-Kartellfrage, sondern um die Behauptung des Vorposters, die hohen Provisionen seien wegen der Infrastruktur notwendig.

Titanpfennig am :

Und was die EU betrifft: Sie kritisiert nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Gewinnmaximierung mit unlauteren Mitteln, in diesem Fall durch Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.

Eine solche Kartellaufsicht ist absolut \374blich und auch notwendig, um das Funktionieren der Wirtschaft bzw. der M\344rkte langfristig sicherzustellen.

Marko am :

Das wird doch jetzt mal richtig interessant und spannend \u2026 aus Kundensicht top \u2026 aus Apple-Sicht sehr gef\344hrlich.
Hole mir schon mal die Popcorns.

David am :

Ich nutze zwar kein Spotify Premium, aber ich glaube man kann doch die Premium Version auch auf der Spotify Internetseite kaufen. Demzufolge geht doch kein Cent an Apple, verstehe da also die Aussage nicht, das sie an Apple gebunden/gezwungen sind. Wenn ihnen die Nutzung des App Stores, und die damit verbundenen Geb\374hren, nicht zusagen, k\366nnen sie doch die Nutzung einstellen. Keiner zwingt sie dazu. Das gilt nat\374rlich f\374r jedes andere Unternehmen genauso, sieht Epic usw.

RR703 am :

Ist auch so bei TIDAL. Das kann man auch \374ber die Homepage kaufen.

Ich verstehe diesen Schwachsinn auch nicht.

Anonym am :

Oder Apple pfeift auf den vergleichsweise mickrigen Marktanteil in der EU und bem\374ht sich stattdessen mehr um Asien. W\344r nicht die erste Firma, die sich die EU nicht antun will im Kosten-Nutzen-Abw\344gen.

Titanpfennig am :

Es ist kein Urteil, sondern die im Kartellverfahren \374bliche Stellungnahme der Kommission. Apple kann nicht in \u201eBerufung\u201c gehen, sondern schlicht erstmal seinerseits Stellung beziehen.

Den Verteidigern dieser Gesch\344ftspraktiken empfehle ich, sich erstmal Grundwissen \374ber Wettbewerbsregeln und insbesondere den Begriff \u201emarktbeherrschende Stellung\u201c zu verschaffen. Kartelle sind etwas Schlechtes.

Anonym am :

Wenn jemand Marktverzerrend ist, dann die EU!

Ich bin so froh dass ich diesen Kindergarten nicht mehr finanzieren \ud83d\ude09

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