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Apple führt zum 08. Dezember erweiterte Datenschutzangaben im AppStore ein

Schon vor einiger Zeit hatte Apple angekündigt, die Informationen zum Thema Datenschutz für im AppStore angebotene Apps zu verbessern. Konkret soll dabei ein Label geschaffen werden, durch das Nutzer auf einen Blick erkennen können, welche persönlichen Daten von den Apps erfasst werden, zu welchem Zweck dies geschieht und ob sie hierdurch getrackt werden oder ihnen personalisierte Werbung angezeigt wird. Nun hat die Einführung dieses Labels auch ein Datum. Wie Apple mitgeteilt hat, werden sie ab dem 08. Dezember eingeführt. Für die Entwickler bdeutet dies, dass nach diesem Stichtag eingereichte oder aktualisierte Apps nicht mehr akzeptiert werden, sollten die Datenschutz-Angaben nicht vollständig ausgefüllt worden sein.

Ich selber habe mich gestern einmal damit auseinandergesetzt und empfand es nicht immer ganz einfach, die geforderten, in 14 Kategorien gegliederten Angaben zu liefern, zumal man diese auch für Drittanbieter-Code liefern muss, den man in seine Apps verbaut. Kommt hier also beispielsweise eine Dropbox-Integration zum Einsatz, wie in meiner AnyFont App, muss man auch angeben, was dieser Anbieter mit den Daten anstellt. Wohl auch aus diesem Grund setzt Apple für den Moment auf Vertrauen und überprüft die gemachten Angaben nicht. Gleichzeitig weist man allerdings darauf hin, dass man gegen bewusst gemachte Falschangaben vorgehen wird, sollte man diese feststellen.

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Kommentare

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Anonym am :

Willkommen bei der DSGVO. Dass man auch bei Drittanbietern pr\374fen muss, was mit den Daten passiert, ist nicht neu.

Sascha am :

Ich glaube hier geht es einfach nur um die Transparenz und \334bersichtlichkeit dem Nutzer gegen\374ber.

SOE am :

Nur dass die Entwickler, welche die Apps anbieten, im rechtlichen Sinne keine Drittanbieter sind. Daher greift dein Argument nicht.

Außerdem ist die DSGVO Mai 2018 in Kraft getreten. Apple wäre also knapp drei Jahre zu spät und von der Strafe in Millionenhöhe hättest du gehört. ;-)

Apple tut es somit, wie Sascha auch sagte, aus Gründen der Transparenz. Rechtliche Verpflichtung dazu gibt es in keiner Weise.

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