Skip to content

Apple wehrt sich gegen Missbrauch des neuen 14-tägigen Widerrufsrechts bei iTunes

Ende vergangenen Jahres hat Apple seine iTunes-AGBs überarbeitet und bietet seither ein 14-tägiges Rückgaberecht für über den iTunes Store erworbene digitale Inhalte an. Dies öffnete natürlich Tür und Tor für etwaigen Missbrauch, der teilweise soweit ging, dass Nutzer beispielsweise kostenpflichtige Apps gratis erhielten, da diese nach Durchsetzung der Rückgabe (und damit der Erstattung des Kaufpreises) nicht von den Geräten gelöscht wurden. Inzwischen geht Apple jedoch gegen diesen Missbrauch vor und präsentiert Nutzern, die exzessiv vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben die unten zu sehende Meldung. Übersetzt bedeutet dies nichts anderes, als das diese Nutzer ihr Recht verlieren, künftig das 14-tägige Rückgaberecht nutzen zu können. Um anschließend generell Inhalte über den iTunes- oder AppStore erwerben zu können, müssen sie der Einschränkung, später keine Rückgabe tätigen zu können, zustimmen. Geschieht dies nicht, ist kein Kauf des Artikels möglich. 

Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit gültigem EU-Recht, wonach Anbieter das Rückgaberecht verweigern können, so lange der Nutzer hiervon im Vorfeld in Kenntnis gesetzt wird. Normale Nutzer, die nur hin und wieder von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, sind hiervon freilich nicht betroffen. Ihnen steht nach wie vor das unkomplizierte neue Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen inkl. der Erstattung des Kaufpreises zur Verfügung. Man sollte hiermit allerdings entsprechend sensibel um gehen. (via 9to5Mac)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Andy am :

Gute Strategie :)

WePe am :

Ja, das ist wirklich mal wieder "eine gute Strategie" von der und vor allem FÜR die nette Firma Apple...

Aber: Wie geht man eigentlich - wie gefordert - "SENSIBEL" mit einer Regelung um, wenn die "Regeln" der Regelung nicht veröffentlich werden? Was ist also eine "korrekte" Rückgabe - und was eine "missbräuchliche"? Müssen/wollen das die Kunden-Schäfchen NICHT genauer wissen?

Konkret: Wie oft traue ich mich, einen Fehlkauf (weil eine App z.B. voller Fehler ist) "zurückzugeben", wenn ich mit DIESER Rückgabe JEDERZEIT OHNE Vorwarnung und FÜR IMMER (?) mein Rückgaberecht verlieren kann? Ein mal pro Jahr? ...pro Monat? ...pro 100 Appkäufen? ...wenn die App WIRKLICH voller Fehler ist?

Und was ist an dieser NEUEN Regelung besser, als an der BISHERIGEN - der Kunde ist weiterhin nur ein Bittsteller ohne klare RECHTE und Apple entscheidet weiterhin "nach Gutsherrenart" in einem völlig undurchsichtigen Verfahren???

P.S.1: Die hier dargestellte "Einschränkbarkeit" des Rückgaberechts "für Missbraucher" ist übrigens NICHT eingeführt worden, weil es "seit dem neuen Rückgaberecht" so viele gab, die das Rückgaberecht "missbraucht" haben (Frage: Gibt es hierzu eigentlich IRGENDWELCHE Fakten?), sondern wurde ZEITGLEICH mit dem "neuen Rückgaberecht" eingeführt und in den AGBs verankert.

Die Möglichkeit, das Rückgabe-"Recht" (?) völlig WILLKÜRLICH, PAUSCHAL und FÜR IMMER (?) und OHNE BEGRÜNDUNG zu entziehen, gab es also "von Anfang an" - als viele Kunden-Schäfchen noch ganz verzweifelt darüber schwadroniert haben, ob die liebe Firma Apple jetzt wohl durch Missbrauch ruiniert werden würde...

P.S.2: WANN liegt eigentlich ein "MISSBRAUCH" des "neuen Rückgaberechts" vor? DANN, WENN Apple einem Kunden diese Recht entzieht?!? Ja ne, DANN is' klar...

Wenn man die Kommentare hier so liest, dann merkt man: Apple hat WIRKLICH die b.....ten ähm besten Kunden!

Maerkava am :

Klingt nach einer brauchbaren Lösung!

Stef am :

Das es immer iwelche Deppen geben muss die alles und jeden nur ausnutzen können. Echt arm sowas! Und genauso traurig!

Liam am :

Leider, wird unsere Gesellschaft nur noch von Profit und Missbrauch geprägt. Mensch halt.

Unilife am :

Das ganze nennt sich Sozialkapital und ist wahrlich alarmierend in unserer Gesellschaft im schwinden. Eine Neuzeiterscheinung, die m. E. mit zunehmender Technisierung einhergeht.

Hans am :

Damit haben die Vollpfosten dieser Welt ihre Schranken in denen sie sich bewegen können Danke Apple

Anonym am :

Vorbildliche Vorgehensweise! Schön, dass dies rechtlich möglich ist. Ich hoffe, dass Apple wiederum nicht auf die Idee kommt diesen Hinweis pauschal anzuzeigen. Auch das wäre ja rechtlich noch i.O..

Anonym am :

Echt arm sowas auszunutzen. Wegen ein paar Cents. Da bin ich ausnahmsweise mal voll auf der Seite des Apfels!!

XfrogX am :

Finde es Vorallem für die app Entwickler gut. Apple kann damit sicher Leben. Aber gerade Entwickler von bezahl Spielen ohne in app Käufe könnten sehr drunter leiden wenn sowas ausgenutzt wird.

Chris Isaak am :

Mich würden dennoch die Zahlen interessieren, ab wann so etwas greift. Zudem sollte schon bei der ersten Rückgabe der Hinweis erscheinen, dass exzessive Rückgabe zum Ausschluss führen kann, und nicht erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Daniel am :

Besser wäre hier die Praktik von android das man jede App generell 15min nach Kauf zurück geben kann so oft man will.
Dann kann man auch mal ein paar Apps ausprobiere und vergleichen welche einem am besten liegt.

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Formular-Optionen