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Apple weitet sein "Programm für unabhängige Reparaturanbieter" auf 200 weitere Länder aus

Bereits 2019 hatte Apple in den USA ein Reparaturprogramm ins Leben gerufen, in dessen Rahmen auch unabhängige Raparatur-Shops Zugriff auf original Apple-Ersatzteile erhalten können. Dieses Programm wird nun, nach einer ersten Ausweitung auf Europa und Kanada im vergangenen Jahr, erneut ausgeweitet, wie Apple in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat. So gesellen sich nun 200 weitere Länder hinzu, was im Endeffekt dazu führt, dass das Programm nun in so ziemlich jedem Land angeboten wird, in dem Apple-Produkte verkauft werden. Neu sind unter anderem Australien, Japan und Russland mit dabei.

Wichtig ist an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass es sich um Reparaturen außerhalb der Garantiezeit handelt und derzeit nur das iPhone und der Mac hiervon betroffen sind. Zu den am häufigsten benötigten Ersatzteilen gehören Akkus und Displays. Apple hat eine spezielle Webseite eingerichtet, auf der sich interessierte Reparatur-Shops informieren und sich zu dem kostenlosen Programm anmelden können. Unter anderem findet man dort auch die Anforderungen, die Apple an solche Shops stellt. Auch das Erfüllen sämtlicher Anforderungen ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass man in das Programm aufgenommen wird. Apple behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Begründung abzulehnen.

Zu den Vertragsbedingungen hat sich Apple in den USA bereits eine Menge Kritik eingehandelt. Unter anderem müssen sich die Teilnehmer dazu verpflichten, ausschließlich Original-Ersatzteile von Apple in ihren Betrieben vorzuhalten, was Apple auch im Rahmen von unangekündigte Kontrollen überprüfen kann. Hält man sich nicht an diese Regelung, verpflichten sich die Betriebe zu Strafzahlungen. Zudem räumt sich Apple das Recht ein, in den Werkstätten gefundene nicht näher spezifizierte "verbotene Ersatzteile" beschlagnahmen zu dürfen. Dies gilt sogar für bis zu fünf Jahre nach dem eigentlichen Ende der Geschäftsbeziehungen. Da die meisten dieser Betriebe nicht nur Apple-Geräte, sondern beispielsweise auch Android-Smartphones reparieren, ist die Klausel in der Regel überhaupt nicht umzusetzen.

Auch eine Klausel zum Umgang mit Kundendaten sorgt in dem Vertragswerk für negative Schlagzeilen. So verpflichten sich die Reparaturbetriebe dazu, sämtliche dieser Daten, insbeondere den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer an Apple zu übermitteln. Umgekehrt müssen die Kunden der Shops eine Erklärung unterschreiben, dass sie darüber Bescheid wissen, dass die Reparatur nicht von Apple selbst durchgeführt wurde und das Unternehmen folglich auch keine Garantie auf die Reparatur gewährt.

 

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