Bundesrat beschließt Gesetz, welches Apple zur Öffnung der NFC-Schnittstelle zwingen könnte
Mitte des Monats hatte ich bereits von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtet, welches Apple dazu zwingen könnte, die NFC-Schnittstelle in seinem iPhone auch für andere mobile Bezahllösungen zu öffnen. Momentan steht diese exklusiv dem hauseigenen Apple Pay zur Verfügung. Dieser Gesetzentwurf wurde heute nun endgültig verabschiedet und tritt nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 01. Januar 2020 in Kraft. In der Mitteilung des Bundesrats wird nun auch explizit dabei auf Apple Pay hingewiesen. So heißt es dort offiziell:
Ergänzung des Bundestages betrifft auch Apple Pay
Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.
Damit übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in diesem Fall. Es ist allerdings zu erwarten, dass auch andere europäische Länder dem deutschen Beispiel folgen werden und ähnliche Gesetze erlassen. Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass die EU bekanntermaßen erst kürzlich eine Untersuchung eingeleitet hat, ob Apple Pay gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Sollte die zuständige Kommission zu diesem Eindruck gelangen, würde dies in der Konsequenz wohl bedeuten, dass Apple seinen NFC-Chip nicht nur für andere mobile Bezahllösungen wird öffnen müssen, sondern auch, dass die Nutzer künftig selbständig wählen können, welcher Bezahldienst standardmäßig geöffnet wird, wenn der Chip in die Nähe eines kompatiblen Bezahlterminals gehalten wird.
In wie weit sich das neue Gesetz aber tatsächlich auswirken wird, muss erst noch abgewartet werden. So hat Apple bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Darüber hinaus gesteht das Gesetz den Herstellern auch zu, Gebühren für die Nutzung des NFC-Chips von den Drittanbietern zu verlangen, die sich in "angemessener" Höhe bewegen müssen. Zudem hat Apple die Möglichkeit, seine so oft ins Feld geführten sicherheitstechnischen Bedenken darzulegen. Werden diese in ausreichendem Maße nachgewiesen, kann der NFC-Chip wohl auch weiterhin ausschließlich Apple Pay vorberhalten bleiben.




