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Apple erntet heftige Kritik für Vertragsbedingungen beim "Independent Repair Provider Program"

Eigentlich wurde es als durchgehend positiv aufgefasst, als Apple in den USA im vergangenen Jahr das sogenannte "Independent Repair Provider Program" ins Leben rief, durch das auch nicht vertraglich an Apple gebundene Reparaturbetriebe Geräte aus Cupertino mit Original-Ersatzteilen reparieren können. Dies war bis dato nämlich ausschließlich Apple selbst und den autorisierten Service Providern vorbehalten und wurde als Schritt gewertet, den Apple auf die "Right to Repair" Bewegung in den USA zugemacht hat. Nun haben die Kollegen von Motherboard jedoch die Vertragsbedigungen des "Independent Repair Provider Program" in die Finger bekommen und berichten über teils erdrückende Auflagen, die Apple den interessierten Reparaturbetrieben mitgibt.

Unter anderem müssen sich diese dazu verpflichten, ausschließlich Original-Ersatzteile von Apple in ihren Betrieben vorzuhalten, was Apple auch im Rahmen von unangekündigte Kontrollen überprüfen kann. Hält man sich nicht an diese Regelung, verpflichten sich die Betriebe zu Strafzahlungen. Zudem räumt sich Apple das Recht ein, in den Werkstätten gefundene nicht näher spezifizierte "verbotene Ersatzteile" beschlagnahmen zu dürfen. Dies gilt sogar für bis zu fünf Jahre nach dem eigentlichen Ende der Geschäftsbeziehungen. Da die meisten dieser Betriebe nicht nur Apple-Geräte, sondern beispielsweise auch Android-Smartphones reparieren, ist die Klausel in der Regel überhaupt nicht umzusetzen.

Auch eine Klausel zum Umgang mit Kundendaten sorgt in dem Vertragswerk für negative Schlagzeilen. So verpflichten sich die Reparaturbetriebe dazu, sämtliche dieser Daten, insbeondere den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer an Apple zu übermitteln. Umgekehrt müssen die Kunden der Shops eine Erklärung unterschreiben, dass sie darüber Bescheid wissen, dass die Reparatur nicht von Apple selbst durchgeführt wurde und das Unternehmen folglich auch keine Garantie auf die Reparatur gewährt.

Die Kollegen von Motherboard haben verschiedene Juristen mit Apples Vertragsbedingungen für die Reparaturshops konfrontiert und von so gut wie allen in Erfahrung bringen können, dass man diese für "erdrückend" hölt. Vor allem die potenziell existenzgefährdenden Geldstrafen bei Verstößen gegen das Vertragswerk stoßen auf große Kritik. Apple selbst hat sich bisher nicht zu dem Bericht geäußert. Allerdings kündigte man an mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen und ggf. Anpassungen an den Formulierungen vorzunehmen.

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Kommentare

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Anonymous am :

Herzlich willkommen in der Gesch\344ftswelt

iDirk am :

Wohl eher Apple Welt.

iDirk am :

Ist mir pers\366nlich aber auch egal.
Wenn ich zur Wartung oder Reparatur mitm Auto muss, fahre ich auch nicht zu ATU und Co...

Christian S. am :

Liest sich fast alles normal.
War bspw. bei Nokia damals auch so.
Da hat sich aber keiner drüber beschwert.

Ulf am :

Eine Frechheit!

udo am :

V\366llig nachvollziehbar, wenn die Noname Teile haben (f\374r Appleger\344te) besteht die Gefahr der \u201eversehentlichen Vertauschung\u201c.

Nat\374rlich will Apple nachvollziehen k\366nnen wo die Ger\344te mit original Ersatzteilen repariert wurden z. B. Wenn immer die Gleiche Firma Fehler macht.

Selbstverst\344ndlich gibt Apple keine Garantie auf Reparaturen in anderen Gesch\344ften.

Nur bei harten Strafen die weh tun wird sich daran gehalten, ein Versto\337 darf sich nicht lohnen.

Eine Kontrolle die vorher angek\374ndigt wird/ werden muss ist sinnlos.

SOE am :

Ich glaube, du hast das Prinzip von Freiheit noch nicht verstanden. Deine Argumente treffen auf eine Vertragswerkstatt zu.

Hier geht es um freie Werkstätten, hier endet Apples Einfluss, sobald sie die Anleitungen bzw Teile liefern. Apple geht es gar nichts an, wo ich mein iPhone reparieren lasse. Ebenso ist mögliche Inkompetenz kein Grund, diese Werkstatt nicht mehr zu beliefern.

Apple's "Entgegenkommen" um ein Recht auf Reparaturen zu verhindern, ist bestes Beispiel dafür, warum wir endlich ein solches Recht benötigen.

udo am :

Apple muss aber nicht an jede Werkstatt die original Teile liefern. Sie legen die Regeln fest die man einhalten muss um sie zu bekommen.

Auf diese Weise kann man Apple nicht vorhalten keine Teile zu liefern.

SOE am :

Genau, müssen sie nicht. Noch nicht.

In jedem anderen Produktbereich steht es jedem frei, mit jedem Geschäfte zu machen (Ausnahme ist die Waffentechnik). Nur die Hersteller von Computertechnik beharren darauf, dass der Kunde zu ihnen kommen muss. So wie es auch John Deere inzwischen verlangt. Ein Hersteller von Traktoren.

Um dieses Monopol aufzubrechen, wird über ein "Recht auf Reparatur" debattiert. Ein Recht, dass in jedem Bereich des Lebens existiert - nur bei Software nicht.

Apple hat jetzt so getan, als würde es den Forderungen entgegenkommen und würde angeblich auch an freie Werkstätten liefern.
Oben genannter Vertrag ist dieses Entgegenkommen und der Beweis, dass Apple eben nicht an einem Reparaturrecht interessiert ist, sondern verlangt, dass sich freie Werkstätten wie Vertragswerkstätten benehmen.

Also ja, wenn Apple medienwirksam angibt, dass sie jetzt auch an freie Werkstätten liefern, dann aber Knebelverträge aufsetzen, die dies praktisch unterbinden, dann kann man Apple vorhalten, dass sie keine Teile liefern.

Warum Apple als Verfechter des Datenschutzes auch noch Informationen von allen Kunden haben möchte, müsstest du mal gesondert erklären.

Quax am :

Warum Apple die Kunden genannt bekommen m\366chte?

Vermutlich, weil sie dann sagen k\366nnen, dass es ab jetzt auf das gesamte Ger\344t keine Gew\344hrleistung mehr gibt. Selbst wenn die Reparatur einwandfrei und absolut fachgerecht ausgef\374hrt wurde. Das Ger\344t wird dann vermutlich in eine schwarze Liste eingetragen. Und wenn der Kunde irgendwann irgendwelche Reklamationen hat, war es das.

Find ich nicht sch\366n. \ud83d\ude15

Uferno am :

Da will/soll doch kein anderer mehr, Apple Ger\344te reparieren.

udo am :

Naja wenn die Werkst\344tten nicht wollen kann man ja Apple keinen Vorwurf machen.

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