Kurz vor dem Start: Nutzungsvereinbarungen zur Apple Card bereits einsehbar
Noch in diesem Monat wird Apple in den USA damit beginnen, die ersten Exemplare der Apple Card auszugeben. Bis es auch bei uns soweit sein könnte, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. Wer sich dennoch bereits jetzt für die Nutzungsvereinbarungen interessiert, kann schon einmal einen Abstecher zu Apples Partnerbank Goldman Sachs wagen. Dort findet man nämlich bereits eben jenes Dokument als PDF zum Download. Die meisten Details waren allerdings bereits bekannt. So ist für die Nutzung beispielsweise eine Apple ID mit Zwei-Faktor Authentifizierung erforderlich. Zudem versichert der Nutzer, dass er die Kreditkarte nicht für illegale Aktivitäten nutzt, erkennt an, dass es ein Kreditlimit inkl. vorheriger Prüfung gibt und bekommt umgekehrt zugesichert, dass mit der Nutzung der Apple Card keine Kosten verbunden sind. Ausgeschlossen ist zudem der Kauf und Handel mit Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin mit der Apple Card. Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung können mit einem Einzug der Karte geahndet werden.
Auch das Thema Cashback wird in der Vereinbarung behandelt. So erhält der Nutzer eine tägliche Auszahlung des Cashback-Betrags wenn er mit seiner Apple Card bezahlt. Waren, die man direkt von Apple kauft, bringen dabei 3% des Kaufpreises ein, Bezahlungen mit Apple Pay 2% und alle anderen Transaktionen 1% des Kaufpreises. Werden zwei der genannten Kriterien erfüllt, beispielsweise die Bezahlung per Apple Pay in einem Apple Store, kommt der jeweils höhere Prozentsatz zum Tragen.
Sämtliche Details können dem oben verlinkten PDF entnommen werden. Ob die Nutzungsvereinbarungen bei einem möglichen internationalen Start so auch in anderen Ländern gelten, muss allerdings natürlich abgewartet werden.
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