Spaß am Wochenende: Gericht verbietet "eiPott"
Selten genug kommt es vor, dass die großen amerikanischen Apple-Seiten mal über News aus GOG (Good Old Germany) berichten. Diese Story war es dann einigen Kollegen aber doch wert, darüber zu berichten. Der Anlass ist aber auch wirklich zu komisch. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nämlich einer einstweiligen Verfügung von Apple statt gegeben, die von der Firma Koziol aus Erbach verlangte, den Eierbecher "eiPott" (erhältlich unter anderem bei Amazon) aus nicht mehr unter diesem Namen zu vertreiben.
Und jetzt der Knaller. Als Begründung heißt es, der Eierbecher könne mit Apples "echtem" iPod verwechselt werden. Nun gut, schaut man sich die Verpackung des € 7,90 teuren Eierbechers einmal an, kann man tatsächlich schonmal aus Versehen das falsche Produkt erwischen. Koziol hat inzwischen angekündigt, den Eierbecher ab sofort unter einem neuen Namen
und in einer andere Verpackung zu vertreiben. Da sage noch einer, deutsche Richter hätten keinen Humor... (via BZiPhone)
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