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Pokémon GO: Verzögerter Start in Japan, Ärger mit dem Verbraucherschutz in Deutschland

Egal wie man dazu stehen mag, Pokémon GO ist DER Hype dieses Sommers. Während ich selber mich audrücklich nicht auf Pokémon-Jagd befinde, ist das allgemeine Interesse doch so groß, dass ich zumindest die eine oder andere News an dieser Stelle weitergeben möchte. Während die meisten europäischen Länder inzwischen mit der App versorgt sind, fehlt nach wie vor der mutmaßlich größte Markt für Pokémon GO, nämlich Japan. Wie nun bekannt wurde, werden die Entwickler von Niantic und Nintendo dort erstmals eine gesponserte Partnerschaft mit einer Handelskette eingehen. Konkret handelt es sich dabei um McDonald's, wie aus einer versehentlich ins Internet durchgesickerten E-Mail Konversation zwischen Niantic und der Fast-Food-Kette hervorgeht. Das Ziel dürfte dabei klar sein. So sollen alle 3.000 McDonald's Restaurants in Japan zu Pokémon Gyms werden, was naturgemäß eine Menge Spieler anlocken dürfte, die sich bei der Gelegenheit wohl auch gleich noch eine Coke und einen BigMac gönnen. McDonald's dürfte sich den Spaß durchaus einiges kosten lassen.

Der Leak der E-Mail Konversation hat nun aber offenbar auch dazu geführt, dass Niantic den Start in Japan noch ein wenig verzögern wird. Offenbar weil man befürchtet, dass der Japan-Start die hinter dem Spiel stehenden Server wohl endgültig in die Knie zwingen werden. Pokémon ist eine außerordentlich beliebte Marke in dem ohnehin Manga-verrückten Land. Die Server sollten also auf einen gewaltigen Ansturm vorbereitet sein.

In Deutschland sehen sich die Macher des Hits unterdessen mit ganz anderen Problemen konfrontiert. Hier hat sich nämlich die Verbraucherzentrale eingeschaltet und satte 15 Klauseln in den AGB zu Pokémon GO kritisiert. Diese sollen gegen hierzulande geltende Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen. Vor allem die nicht vorhandene Möglichkeit, das Spiel anonym zu spielen stößt hier übel auf. So kritisieren die Verbraucherschützer, dass man sich beim Entwickler Niantic vor dem Spielen über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club anmelden und dort verschiedene persönliche Daten, sowie die GPS-Ortung des eigenen Standorts freigeben muss.

Aus diesem Grunde haben die Verbraucherschützer Niantic nun abgemahnt und aufgefordert für angeprangerten Passagen in den AGB bis zum 09. August eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte dies nicht geschehen, könnte Niantic wegen Pokémon GO hierzulande eine Klage drohen. Ich bin schon gespannt, wie die Spieler reagieren würden, sollte diese dazu führen, dass Pokémon GO in Deutschland nicht mehr verfügbar ist.

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Kommentare

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Tommy1961 am :

R.I.P. Pok\351mon GO ich werde Dich nicht vermissen.

Besonders im Hinblick auf das Datenkraken Verhalten und den Hirnis die, wie die Bl\366den, quer durch die Stadt stolpern, ohne R\374cksicht auf andere in der Umgebung.

Schon schlimm genug, wie oft die st\344ndig tippenden WhatsApp S\374chtigen, einen in der Fu\337g\344ngerzone anrempeln.

WGS am :

Der Verbraucherschutz sollte sich lieber \374ber das Niveau seiner Verbraucher Sorgen machen.

Der Homo Sapiens ist dabei auf die n\344chste Entwicklungsstufe hinabzusteigen: auf die des Homo Pokemon.

Knut am :

Ich w\374rde diese Spezie eher als "Poke-Mongo" bezeichnen

Axel am :

Hmm... Kritisieren die Verbrauchersch\374tzer ernsthaft die Ortungspflicht? Dann verlangen die bestimmt auch, dass demn\344chst auch beim Geocashing Verstecke angelegt werden k\366nnen, ohne die Koordinaten dem Server preisgeben zu m\374ssen *g*. So ein Humbug. Wer Pokemon Go oder vormals Ingress spielt, dem sollte schon bewusst sein, dass irgendwie sein Bewegungsmuster geteilt wird, um das Spiel \374berhaupt spielen zu k\366nnen. Da ich sonst nichts, rein gar nichts mit dem Internet teile - nichts mit Google, nichts mit Facebook und auf keinen Fall teile ich mein Adressbuch mit Herrn Zuckerberg via WhatsApp... Also von mir aus darf der Niantic Server und dahinter auch Google wissen, wo so das iPhone mit der imai xyz sich aufh\344lt.... Sie werden ansinstem diesen iPhone (relativ) wenig zuordnen k\366nnen...

Anonym am :

Sehe das irgendwo genau so...

Das ist nun einmal ein Spielprinzip welches das teilen von Standorten f\374r notwendig macht.

Ich spiele es selber nicht, aber wenn jemand damit nicht einverstanden ist, das der Standort geteilt wird, soll er doch einfach die Finger davon lassen.

KaMaFlo am :

Nix da vormals Ingress! Das ist und bleibt um L\344ngen das bessere Spiel. \ud83d\ude09

Axel am :

Stimmt. Habe es nur in einem Atemzug genannt, denn komischerweise habe ich noch nirgendwo gelesen, dass die Verbrauchersch\374tzer Ingress abgemahnt h\344tten. Und Ingress hat im Gegenzug zu Pokemon eine Google-Konto-PFLICHT.... Aber besser, Pokemon steht auf der schwarzen Liste als Ingress :-)

KaMaFlo am :

Word! Es gab (abgesehen von heise) auch nie viel Berichterstattung zu ingress, die Datensch\374tzer wissen bestimmt noch nicht mal von dessen Existenz \ud83d\ude0a

Deinleser am :

Wer vern\374nftig im Netz (Google) unterwegs ist, wird keine wirklichen Informationen bei Google hinterlegen!
Es gibt noch einige mehr Internet Seiten die nicht ohne Google Konto funktionieren, daher hilft einem so ein Fake Google Konto sehr viel, da die Email ins leere f\374hrt,....

Anonym am :

Ich spiele den K\344se auch nicht. Aber soweit mir bekannt, handelt es sich doch um eine Augmented Reality App. Wie soll diese bitte funktionieren, wenn man die GPS Daten nicht freigibt? Ich mag die Standards in Sachen Datenschutz hier, aber da bei\337t sich die Katze doch in den Schwanz. W\344re ja \344hnlich als wenn jemand einer Navi-App die GPS Daten verweigern w\374rde. Dann geht das Navi eben einfach nicht!!!!

Kimpo am :

Also ich bin mit Level 21 schon etwas s\374chtig nach diesem Spiel :) und das mit 30 Jahren \ud83d\ude05

Aber als IT'ler weis ich auch das solche Spiele Daten sammeln und mir das bewusst ist.

Kostenloser "Service" lebt davon und das m\374sste langsam jeden klar sein. Ihr nutz alle Facebook / Google Service / etc. Und das scheint euch egal zu sein...

Verbraucherschutz ist in Deutschland ein willk\374rliches Gesch\344ft und setzt sich nicht wirklich f\374r "Verbraucher" ein. M\374ssten auch andere abgemahnt werden.

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