Skip to content

Landgericht Frankfurt verbietet Uber in Deutschland

Seit einiger Zeit schon sorgt der private Fahrdienstanbieter Uber für diverse Kontroversen, vor allem hierzulande, in Deutschland. Per Uber-App (kostenlos im AppStore) lassen sich bei Uber privat registrierte Fahrer bestellen, die den Nutzer dann innerhalb weniger Minuten abholt und zu seinem gewünschten Ziel bringt. Hierzu kann man innerhalb der App sehen, welche registrierten Fahrer sich in der Nähe befinden und den gewünschten Fahrer auswählen. In der Regel funktioniert dies vor allem in größeren Städten erstaunlich gut, kommt ohne längere Wartezeiten aus und ist in der Regel auch noch deutlich günstiger als ein reguläres Taxi. Der Haken daran: Der Kunde hat gegenüber dem Fahrer keine Handhabe hinsichtlich Versicherung oder sonstigen Dingen, die passieren können, wenn man zu Fremden ins Auto steigt. Als Fahrer registrieren kann sich jeder Autohalter, der einen PKW bewegen darf und dessen Fahrzeug versichert ist.

Zudem benötigen die Uber-Fahrer nicht die für Taxifahrer obligatorischen Lizenzen und Konzessionen, um Fahrgäste zu befördern. Bereits vor einiger Zeit haben folgerichtig verschiedene deutsche Taxi-Verbände gegen Uber geklagt. Während dies in verschiedenen deutsche Großstädten bereits zu einstweiligen Verfügungen und Verboten geführt hat, hat das Landgericht Frankfurt jetzt ein überregionales Urteil gefällt und eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Uber nun deutschlandweit verbietet, private Fahrer an Kunden zu vermitteln. Im Falle eines Verstoßes würde pro Fahrt ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 250.000,- oder sogar Beugehaft fällig. In der Begründung wird vor allem das Personenbeförderungsgesetz ins Feld geführt. Uber hat bereits angekündigt, dass man gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Erwin am :

Das Ganze kann man auch als Mitfahrzentrale bezeichnen.

Johannes am :

Guter Gedanke! Folglich könnten auch die Mitfahrzentralen ein Problem bekommen :(

Arne am :

Man sollte sich doch einfach mal die Frage stellen, was so ein Taxifahrer verdienen soll. Wir sollen (wollen?!?) einen flächendeckenden Mindestlohn. Bezahlen sollen den aber bitte immer nur die anderen...

Jh am :

Naja, eine Mitfahrzentrale heißt, man fährt mit jemandem mit, d.h. Die Fahrt wäre auch ohne dass ich mitfahre durchgeführt werden (dafür kann der Fahrer einen Unkostenbeitrag verlangen, d.h. Er macht keinen gewinn mit der Fahrt).
Eine Fahrt bei Uber wäre ohne den Mitfahrer nicht entstanden, der Fahrer führt die Fahrt als zur Gewinn Erzeugung durch.
Das ist der kleine aber feine Unterschied, den man nicht vergessen sollte.

Felix am :

Ich denke nicht.
Die Mitfahrzentralen sind lediglich als Vermittler für Mitfahrer einer vorhanden Fahrt zu verstehen.
Was Uber anbietet ist ein tatsächlicher Dienstleistungsvertrag, bei dem ein Fahrer explizit zur Beförderung von Personen ohne eigenes Fahrziel unterwegs ist.
Das sollte auch rechtlich ein großer Unterschied sein.

XfrogX am :

Blöd das man das nicht als ganzes sieht. Wenn die von der Stadt regelmäßige Testfahrten ordern würden und dann den Leuten auf die Finger gucken wegen versteuern versichern usw wäre uber ganz schnell so uninteressant das sich das ganze von alleine erledigt oder es läuft dennoch dann wären ja auch alle glücklich.

Aber ich denke nicht das diese Einnahmen richtig versteuert sind und auch nicht das die Versicherungen der Fahrer da mitspielen würden wenn sie es wüssten usw.

Und den Preis Vorteil daraus holen das keine steuern und sozialabgaben geleistet werden ist sicherlich verkehrt. Und auch die frage was ist wenn etwas passiert sollte für beide Seiten geklärt sein.

Das man neue Ideen einfach verbietet ist allerdings falsch und Sendet auch falsche Signale.

pagepro am :

Die Idee war schlichtweg eine Todgeburt. Auf solche Ideen kann man verzichten und gehören verboten. Kein Versicherungsschutz, keine Eignungsprüfung, keine Steuern etc., so ein Schmarren. Hier geht es immerhin darum, das Menschen befördert werden sollen. Die Macher von Uber sollten einfach mal den Kopf einschalten.

Florian am :

Das erinnert mich etwas an das raub Kopie Gemetzel. Da gibt es sehr filigrane Unterschiede im Bezug auf das Thema und diese werden meiner Meinung nach der vermitlungsfirma den Arsch retten. Und zurecht. Eine klasse Idee von innovativen Köpfen. Sowas gehört belohnt und nicht unterdrückt.

Chris Isaak am :

Uff, Innovation ist gut und aus ersten Testläufen kann später auch ein absolut sinnvolles Modell entstehen. Doch ich verstehe die Taxifahrer und ohne eigene Insassenversicherung würde ich derlei Fahrten selbst nicht übernehmen wollen.

Thomas am :

Es geht den Taxi-Unternehmen doch nicht eine Sekunde um den Schutz von den beförderten Personen - andernfalls würden sie nicht wie Schweine auf Crack durch die Innenstädte heizen. Es geht um die Aufrechterhaltung eines Quasi-Monopols auf die Personenbeförderung. Wie lang war bitte die Bahn geschützt durch das Fernreisegesetz, welches Busunternehmen einfach mal verbat, Fernstrecken zu bedienen? Dieses Gesetz war protektionistischer Natur um die Staatsbahn vor Konkurrenz zu schützen. Dumm nur, dass die Privat-Bahn da auch fast zwei Jahrzehnte von profitiert hat. Ich finde das alles dermaßen skandalös. Ähnlich verhält es sich jetzt mit den Taxen sowie den Apps, die ihnen Konkurrenz machen.

olemax am :

Der Kommentar in Sachen Mindestlohn gefällt mir! Das Arbeitszeitgesetz wäre noch so eine Regelung, die mit Uber ausgehebelt wird. Uncool.

Markus am :

Zu unterscheiden ist zwischen uber Pop und uber Black - bei Pop stimme ich zu, versicherungstechnisch. Bei Uber Black ist jedoch ebenfalls ein Personenbeförderungsschein erforderlich und eine dementsprechende Versicherung auch gegeben.

In sofern also kein Problem bei uber Black!

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Formular-Optionen