Landgericht Frankfurt verbietet Uber in Deutschland
Seit einiger Zeit schon sorgt der private Fahrdienstanbieter Uber für diverse Kontroversen, vor allem hierzulande, in Deutschland. Per Uber-App (kostenlos im AppStore) lassen sich bei Uber privat registrierte Fahrer bestellen, die den Nutzer dann innerhalb weniger Minuten abholt und zu seinem gewünschten Ziel bringt. Hierzu kann man innerhalb der App sehen, welche registrierten Fahrer sich in der Nähe befinden und den gewünschten Fahrer auswählen. In der Regel funktioniert dies vor allem in größeren Städten erstaunlich gut, kommt ohne längere Wartezeiten aus und ist in der Regel auch noch deutlich günstiger als ein reguläres Taxi. Der Haken daran: Der Kunde hat gegenüber dem Fahrer keine Handhabe hinsichtlich Versicherung oder sonstigen Dingen, die passieren können, wenn man zu Fremden ins Auto steigt. Als Fahrer registrieren kann sich jeder Autohalter, der einen PKW bewegen darf und dessen Fahrzeug versichert ist.
Zudem benötigen die Uber-Fahrer nicht die für Taxifahrer obligatorischen Lizenzen und Konzessionen, um Fahrgäste zu befördern. Bereits vor einiger Zeit haben folgerichtig verschiedene deutsche Taxi-Verbände gegen Uber geklagt. Während dies in verschiedenen deutsche Großstädten bereits zu einstweiligen Verfügungen und Verboten geführt hat, hat das Landgericht Frankfurt jetzt ein überregionales Urteil gefällt und eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Uber nun deutschlandweit verbietet, private Fahrer an Kunden zu vermitteln. Im Falle eines Verstoßes würde pro Fahrt ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 250.000,- oder sogar Beugehaft fällig. In der Begründung wird vor allem das Personenbeförderungsgesetz ins Feld geführt. Uber hat bereits angekündigt, dass man gegen das Urteil Revision einlegen wird.
Kommentare
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Erwin am :
Johannes am :
Arne am :
Jh am :
Eine Fahrt bei Uber wäre ohne den Mitfahrer nicht entstanden, der Fahrer führt die Fahrt als zur Gewinn Erzeugung durch.
Das ist der kleine aber feine Unterschied, den man nicht vergessen sollte.
Felix am :
Die Mitfahrzentralen sind lediglich als Vermittler für Mitfahrer einer vorhanden Fahrt zu verstehen.
Was Uber anbietet ist ein tatsächlicher Dienstleistungsvertrag, bei dem ein Fahrer explizit zur Beförderung von Personen ohne eigenes Fahrziel unterwegs ist.
Das sollte auch rechtlich ein großer Unterschied sein.
XfrogX am :
Aber ich denke nicht das diese Einnahmen richtig versteuert sind und auch nicht das die Versicherungen der Fahrer da mitspielen würden wenn sie es wüssten usw.
Und den Preis Vorteil daraus holen das keine steuern und sozialabgaben geleistet werden ist sicherlich verkehrt. Und auch die frage was ist wenn etwas passiert sollte für beide Seiten geklärt sein.
Das man neue Ideen einfach verbietet ist allerdings falsch und Sendet auch falsche Signale.
pagepro am :
Florian am :
Chris Isaak am :
Thomas am :
olemax am :
Markus am :
In sofern also kein Problem bei uber Black!