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Bandbreitenoptimierung: Telekom hat die erste StreamOn-Anpassung bereits vorgenommen

Wie angekündigt, hat die Telekom nun die ersten in der vergangenen Woche angekündigten Anpassungen bei seinem umstrittenen Dienst StreamOn vorgenommen. Vergangene Woche hatte die Telekom per Pressemitteilung erklärt, dass man sich vor allem der beiden Punkte Netzneutralität und Nutzung des Angebots im EU-Ausland kurzfristig widmen werde, um auf diese Weise den Forderungen der Bundesntezagentur nachzukommen, die in beiden Punkte Verstöße gegen geltendes Recht ausgemacht hatte. Den Aspekt der Netzneutralität hat die Telekom bereits umgesetzt, die Anpassungen für das EU-Streaming soll Anfang kommenden Monats folgen.

Nutzer wurden von der Telekom bereits per SMS über die erste Umstellung informiert. Dort schreibt die Telekom:

"Sie streamen jetzt automatisch in der maximal vom jeweiligen Anbieter des Videostreamings angebotenen Übertragungsqualität Filme, Serien und Videos, ohne an das Datenvolumen zu denken. Damit sind Videos auch in HD-Qualität möglich."

Bislang hatte die Telekom den maximalen Datendurchsatz mit Verweis auf eine "Bandbreitenoptimierung" auf 1,7 MBit/s beschränkt. Sämtliche von der Bundesnetzagentur geforderten Anpassungen will die Telekom ohne Preiserhöhungen für die Nutzung von StreamOn umsetzen. Sämtliche Informationen zu dem Thema findet man außerdem auf telekom.de/streamon.

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Kommentare

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Mb1 am :

Leider z\344hlt das Angebot nicht f\374r \344ltere Vertr\344ge

Jan am :

Wieso nicht? Das w\374rde dem Urteil widersprechen?

Mattes am :

Habe es probiert geht nur bei neueren Vertrag

m\uf8ffks am :

Das ist dann ja egal, mich hat es in der Bahn nie Interessiert welche Qualit\344t die haben. Muss man immer und unbedingt \374berall volle Qualit\344t haben? Viele Gr\374\337e

udo am :

Vor allem auf dem Handydisplay.

m\uf8ffks am :

Stimmt, das war mir bisher v\366llig egal. Was viele gar nicht bedenken, was nun mit der \304nderung einher geht, das wesentlich mehr Traffic im Netz entsteht. Schade, dass wie so oft, Rechtsprechung nicht immer auch die Vern\374nftige und beste L\366sung hervorbringt. Gru\337 aus Hamburg

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