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Google stellt Formular zur Löschung von Suchergebnissen bereit

Der EU-Gerichtshof hatte jüngst ein Datenschutzrecht-Urteil erlassen, bei dem festgelegt wird, dass Internetlinks von Web-Diensten gelöscht werden müssen, wenn durch sie das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wird. In diesem Zusammenhang habe jeder Nutzer das Recht, die Löschung seiner personenbezogenen Informationen zu verlangen. Diesem müssen die jeweiligen Dienstleister dann auch entsprechen. Dabei geht es wohlgemerkt lediglich um die Löschung der Verlinkung und zwar auch dann, wenn die verlinkte Webseite die Informationen weiterhin enthält. Diesem Urteil hat Google nun Rechnung getragen und ein Formular veröffentlicht, über das Nutzer nun die Löschung von Links zu personenbezogenen Informationen einfordern können. Macht man hiervon Gebrauch, verspricht Google, jede Anfrage individuell zu prüfen und dann zu entscheiden, ob der Link tatsächlich gelöscht wird, oder ob dies im Widerspruch zum Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe steht.

Möchte man von dem Angebot bei Google Gebrauch machen, werden in dem Formular verschiedene Informationen abgefragt:

  • Das Ursprungsland der verlinkten Webseite.
  • Informationen zum Antragsteller.
  • E-Mail-Adresse des Antragstellers.
  • Die zu löschenden Verlinkungen.
  • Eine Begründung für jede Löschanfrage.
  • Scan des Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises.
  • Bestätigung durch erneute Eingabe des Namens.

Google betont, dass das aktuell verfügbare Formular lediglich eine Übergangslösung darstelle und das Verfahren in Zukunft noch verbessert werden soll.

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Kommentare

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JESUS am :

:D google... Informationen löschen :D ... Sehr witzig

Andy am :

Es ist garnicht erlaubt den Führerschein oder Personalausweis zu fotokopieren, oder auf sonst eine Art und Weise zu vervielfältigen!

iMerkopf am :

Davon ab dürfte beides eingescannt lediglich tiefschwarze Flecken ergeben; ähnlich wie Geldscheine...

Volker am :

Selbstverständlich kann man den Perso einscannen. Da gibt es keine Gelderkennung wie bei Kopierern.

Volker am :

Natürlich darf ich auch eine Kopie machen, übrigens auch von Geld. Die Frage ist was ich nachher damit mache.
Bei Geld fängt das Unrecht an, wenn ich mit der Kopie bezahlen will (in Verkehr bringen, wie das so schön heißt). Beim Perso ist das die digitale Verarbeitung. Das ist verboten. Zumindest in Deutschland. Bin mal gespannt wie Google aus der Nummer raus kommt.

Pebbel am :

Geldscheine darf man nicht kopieren oder drucken!
Nichtmal für den Privatgebrauch...

Andreas am :

Haha, Google, der alten datenkrake noch mehr Infos zur Person geben, ein sehr guter plan :-)

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